Abmahnung – Gelbe Karte vom Chef

Um die Abmahnung wirkungsvoll und rechtssicher auszusprechen, gibt es Spielregeln, an die sich Arbeitgeber halten sollten.

Die Abmahnung ist – vereinfacht gesagt – die gelbe Karte des Vorgesetzten: Sie weist Mitarbeiter auf Fehlverhalten hin und droht für den Wiederholungsfall ernste Konsequenzen an. Um die Abmahnung wirkungsvoll und rechtssicher auszusprechen, gibt es Spielregeln, an die sich Arbeitgeber halten sollten. Wie der Schiedsrichter kann auch der Arbeitgeber zunächst zum milderen Mittel der Ermahnung greifen: Die Ermahnung ist der erhobene Zeigefinger, der Fehlverhalten missbilligt, ohne mit Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis zu drohen.
Die gelbe Karte kann der Arbeitgeber zücken, wenn ein Mitarbeiter bestimmte Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt, beispielsweise zu spät zur Arbeit kommt, seine Pausen überzieht, unentschuldigt fehlt oder den Betriebsfrieden stört. Im Wiederholungsfalle droht Gelb-Rot: Die verhaltensbedingte Kündigung. Diese ist grundsätzlich nur nach vorheriger Abmahnung wirksam. Nur bei bestimmten schweren Vergehen gibt es direkt die rote Karte: Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung oder Tätlichkeiten rechtfertigen in schweren Fällen auch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

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Alles beim Alten…

…nur schneller

Es ist kurz vor Weihnachten – auch wenn Sie das erst im Januar lesen – und ich überlege einen Rückblick. Das erste, was mir einfällt ist, dass vermutlich jeder zweite Text im Dezember ein Rückblick ist, also lasse ich das besser. Es ist eh alles beim Alten geblieben – nur schneller. Wir stolpern von einer „Krise“ in die nächste. Auch nix Neues – nur schneller und besser vermarktet. Und die IT ? Naja, sie wird nicht müde, jedes Jahr eine neue Sau durchs Dorf zu treiben und nennt das Trend, Hype oder Innovation – nur schneller. Google, Apple, Facebook und Microsoft sind die Schrittmacher, Amazon ärgert den Einzelhandel und der Elektrokonsum steigt weiter und erobert die Haushalte. Heimische Netzwerke sind bald schneller und neuer als am Arbeitsplatz. Da kommt kein IT-Leiter mehr hinterher und sehnt eine hoffentlich besinnliche Zeit zu Weihnachten herbei. Elektrofrei. Holzfeuer. Kerzen. Freunde. Oder kann man schon Fondue per Facebook genießen ?

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Rechtsform & Co

Das ganze Leben eines Unternehmers wird vom Handels- und Gesellschaftsrecht begleitet. Dazu gehört weit mehr als die Wahl der Rechtsform. Teil 1 der Recht-Serie: Handels- und Gesellschaftsrecht

Manch einer bezeichnet Rechtsanwälte als die heimlichen Herrscher in deutschen Unternehmen. In den großen deutschen Wirtschaftmagazinen stehen sie häufig im Mittelpunkt der Berichtberichterstattung, denn sie fädeln die großen Übernahmen und Beteiligungen ein, entscheiden mit über Strategien, Investitionen und Führungspersonal. Aber auch Krisenkommunikation wird häufig mit und durch Rechtsanwälte bewältigt, wie aktuell im Fall von Bundespräsident Christian Wulff. Dieser hatte Mitte Dezember in der Kanzlei seiner Rechtsberater die umstrittenen Privatkreditverträge mit dem Ehepaar Geerkens für Journalisten zur Einsicht offengelegt, was seine Rechtsanwälte schlagartig berühmt machte. Wirkliche Star-Juristen sind aber ganz andere, nämlich die, die dafür sorgen, dass ehemalige Vorstandschefs wegen Schmiergeldaffären zu Schadensersatzzahlungen verdonnert werden, oder die, die Strippen bei spektakulären Übernahmen von Großkonzernen durch Familienunternehmen ziehen, oder die, die millionenschwere Promi-Scheidungen begleiten – alles eher filmreif.

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10 Tipps für mehr Erfolg

Ihre Pressemitteilungen werden ignoriert? Sie finden in den Medien nicht die Informationen über Ihr Unternehmen wieder, die Sie gern lesen oder hören würden? Dann ist es Zeit, Ihre Pressearbeit zu überdenken. REVIER MANAGER versorgt Sie deshalb mit 1

1 Digital ist ideal
Heute bevorzugen Redakteure Pressemitteilungen in digitaler Form und per E-Mail. Unökonomisch, aufwendig und meist unnötig ist der parallele Versand von Pressemappen per Post oder per Fax. Idealerweise ist der Text sowohl in einer Datei angehängt, als auch in der E-Mail gleich sichtbar. Vermeiden Sie es, telefonisch nachzufassen, ob Ihre Pressemitteilung angekommen ist, wann sie veröffentlicht wird, warum sie noch nicht veröffentlicht wurde, etc. pp. Es erhöht nicht die Chance auf eine Veröffentlichung. Pressemappen, die auf Pressekonferenzen oder Veranstaltungen ausliegen, sollten idealerweise mit einem digitalen Datenträger (CD oder USB-Stick) bestückt sein, auf dem die gedruckten Informationen und Texte sowie Bilder in druckfähiger Qualität enthalten sind. Mehr zu den Punkten „Texte“ und „Bilder“ unter Punkt 4, 5 und 6. Tipp 1: Texte und Bilder, die digital vorliegen, erleichtern dem Redakteur die Weiterverarbeitung!

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